Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.09.2022 - 10 ZB 21.2728   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28012
VGH Bayern, 22.09.2022 - 10 ZB 21.2728 (https://dejure.org/2022,28012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2022 - 10 ZB 21.2728 (https://dejure.org/2022,28012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2022 - 10 ZB 21.2728 (https://dejure.org/2022,28012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,28012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2022 - 10 ZB 21.2728
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2022 - 10 ZB 21.2728
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 26.10.2018 - 10 CS 18.1939

    Reiseunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2022 - 10 ZB 21.2728
    Dem Kläger steht es frei, nach Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) einen Antrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 2c und Abs. 2d AufenthG zu stellen (BayVGH, B.v. 26.10.2018 - 10 CS 18.1939 - juris Rn. 10 f.; Zimmerer in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Stand 15.7.2022, § 59 AufenthG Rn. 18); der Antrag kann sich auch darauf richten, eine Abschiebung nicht ohne bestimmte Maßnahmen zu vollziehen (Art und Weise der Abschiebung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht